Der Gärtner als Straftäter
Ein Beitrag von Angelika TraubPapaver somniferum – klingt das nicht beinahe wie eine geheimnisvolle mittelalterliche Zauberformel? In der Tat, heute geht es wirklich um einen uralten, malerisch schönen und dabei unkomplizierten Gast unserer Gärten. Aber: Er tummelt sich dort in den allermeisten Fällen illegal, macht also aus seinen Besitzern Straftäter – vermutlich, ohne dass sie von ihrem Vergehen auch nur etwas ahnen. Wer nun verwundert feststellt, auch diesem Klub unfreiwilliger „Krimineller“ anzugehören, kann sein ordnungswidriges gärtnerisches Tun legalisieren. Ein herrlich absurdes Angebot, das immerhin Straffreiheit garantiert, hat die deutsche Gesetzgebung für uns ersonnen. Dazu später mehr.
Der aus dem östlichen Mittelmeerraum stammende Schlaf- oder Blaumohn ist eine der ältesten uns bekannten Kulturpflanzen. Wir können seine Verwendung als Nutzpflanze in Südeuropa seit der Jungsteinzeit, etwa ab 6000 v. Chr. nachweisen. Der durch Anritzen der Samenkapsel gewonnene morphinhaltige Milchsaft war also schon sehr früh als Drogenrohstoff bekannt. Im alten Griechenland verwendete man das daraus hergestellte Opium für kultische und medizinische Zwecke, die Mohnkapsel war gar ein göttliches Symbol. Im alten Rom entwickelte sich Opium mehr und mehr auch zur Wohlstandsdroge. Und tatsächlich, kaum eine Pflanze symbolisiert bis in unsere Tage so eindrucksvoll, wie verheerend und zerstörerisch Missbrauch sich auswirken kann, wie nah Segen (Medizin) und Fluch (Sucht) beieinanderliegen.
Trotzdem fällt es schwer, für das hierzulande geradezu hysterisch rigide Anbauverbot Verständnis aufzubringen. Seit dem Jahr 1978 unterliegen nämlich auch die morphinarmen Küchenmohn-Sorten dem Betäubungsmittelgesetz. Die bizarre Botschaft lautet, dass zwar Verzehr und Verkauf von Mohnsamen legal sind, nicht jedoch der Anbau. Unsere europäischen Nachbarn sind da deutlich unverkrampfter: In Österreich wird auf 1700 Hektar Mohn angebaut, statt ihn aus Indien, der Türkei, Tschechien oder gar dem Krisenland Afghanistan zu importieren. Bei uns liegen derzeit für gerade einmal 120 Hektar befristete Sondergenehmigungen vor.
Für gesetzestreue Gartenfreunde gibt es nur eine legale Möglichkeit, Papaver somniferum als Zierpflanze zu kultivieren: Man wende sich an die Bundesopiumstelle. Mit Glück wird sodann die Genehmigung für den Anbau von höchstens 10 m2 Schlafmohn für den überschaubaren Zeitraum von drei Jahren erteilt - wenn man bereit ist, die geforderte Gebühr von 75 Euro zu zahlen. Bei nicht vorhandener Genehmigung greift das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das bedeutet, dass eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldbuße drohen. Oha. Da fragt sich die Grünschreiberin ob dieser realsatirischen Gesetzeslage denn doch, wie viele Anträge die Bundesopiumstelle wohl seit 1978 überflutet haben mögen und plädiert für einen entspannten Umgang mit diesen finster klingenden Botschaften.
Das Objekt der Gesetzgebung selbst ist davon jedenfalls nicht einzuschüchtern und prosperiert ungerührt sogar wild in unserem regelverliebten Land, lädt sich zudem gern ungefragt in unsere Gärten ein. Und wer will so viel Schönheit widerstehen? Die Standortansprüche sind gering, wo es dem unschuldig schuldigen Papaver somniferum gefällt, wächst er mehr als einen Meter hoch und sorgt arglos für Nachkommen. Im naturnahen Garten wird er sich seine Lieblingsorte selbst suchen, ohne je lästig zu fallen. Sein graublaues Laub und die großen, exotischen Blüten in einer Farbscala von weiß über rosa bis violett sind einfach zu schön für einen Verzicht - oder?
Last but not least ein Tipp: In der Mitte Deutschlands liegt der Geo-Naturpark Frau-Holle-Land. Er ist seit Jahren ein begehrtes Touristenziel – denn dort befindet sich eines der raren hierzulande genehmigten Mohnfelder. Auf einer Fläche von mitt-lerweile 24 Hektar ist hier im Juni für einige Wochen die überwältigend schöne Blüte der morphinfreien Sommermohn-Sorte "Miezsko" bewundern. Schlafmohn bis zum Horizont – was für ein Schauspiel!
Für heute macht die Gärtnerin Feierabend - Bis zum nächsten Mal...
Text und Fotos: Angelika Traub